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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Baumagnet Consulting GmbH Baumagnet Consulting GmbH, Bismarckstraße 142, 47057 Duisburg, vertreten durch die Geschäftsführer Deniz Armand und Dogukan Sariyar, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Duisburg HRB 40406
§ 1 Anwendungsbereich 1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die Baumagnet mit ihren Kunden schließt, sofern es sich hierbei um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ [„AG“] genannt). 1.2 Baumagnet schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert ausdrücklich, bei Vertragsschluss mit Baumagnet als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach dem HGB zu handeln. 1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Baumagnet ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn Baumagnet in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt. 1.4 Baumagnet ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern, insbesondere aufgrund von Änderungen der Gesetzeslage, der Rechtsprechung, technischer Entwicklungen oder Erweiterungen des Leistungsangebots. Änderungen erfolgen nur insoweit, als sie dem Kunden zumutbar sind und das vertragliche Gleichgewicht nicht erheblich beeinträchtigen. ⸻
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss 2.1 Baumagnet unterstützt ihre Kunden, insbesondere Unternehmen aus dem Bau-, Handwerks- und Dienstleistungssektor, bei der digitalen Gewinnung von Kundenanfragen, Aufträgen und Bewerbern sowie bei der strategischen Positionierung und Weiterentwicklung ihres Unternehmens über moderne Online-Marketing- und Vertriebskanäle. Hierzu nutzt Baumagnet ein eigens entwickeltes Marketing- und Vertriebssystem. 2.2 Gegenstand des Vertrages ist die individuelle Anwendung und Umsetzung dieses Systems, welches verschiedene aufeinander abgestimmte Komponenten umfasst. Dazu gehören insbesondere Strategieentwicklung, Erstellung von Foto-, Video- und Werbeinhalten, Social-Media-Advertising, Werbekampagnen, Funnel-Systeme, Landingpages, Tracking-Technologien sowie begleitende Beratungs-, Analyse- und Optimierungsleistungen. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, den individuellen Vereinbarungen mit dem Kunden sowie ergänzend aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2.3 Der Vertragsschluss erfolgt insbesondere durch Annahme eines individuellen Angebots von Baumagnet durch den Kunden. Die Annahme kann schriftlich, in Textform (insbesondere per E-Mail), durch elektronische Signaturdienste (z. B. DocuSign oder vergleichbare Lösungen) oder durch eine sonstige eindeutige Zustimmungserklärung erfolgen. Mit Zugang der Angebotsannahme kommt der Vertrag verbindlich zustande. Fernmündlich geschlossene Verträge sind ebenfalls rechtlich wirksam und verbindlich. 2.4 Angebote von Baumagnet sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, für den im Angebot genannten Zeitraum gültig. 2.5 Sofern Gespräche oder Videokonferenzen aufgezeichnet werden sollen, erfolgt dies ausschließlich nach vorherigem Hinweis und Zustimmung der beteiligten Teilnehmer. Aufzeichnungen können insbesondere der Dokumentation, Qualitätssicherung und Projektumsetzung dienen. ⸻ § 3 Leistungen von Baumagnet 3.1 Baumagnet unterstützt Unternehmen bei der digitalen Gewinnung von Kundenanfragen, Aufträgen und Bewerbern durch moderne Marketing-, Recruiting- und Social-Media-Kampagnen. Grundlage hierfür ist ein von Baumagnet entwickeltes Marketing- und Wachstumssystem. 3.2 Dieses System besteht aus mehreren aufeinander abgestimmten Komponenten. Hierzu gehören insbesondere Strategieentwicklung, Content-Erstellung, Werbekampagnen, Landingpages, Funnel-Systeme, Tracking-Technologien sowie die laufende Analyse und Optimierung der Kampagnen. 3.3 Baumagnet erstellt, verwaltet und optimiert digitale Werbekampagnen auf externen Plattformen, insbesondere Meta (Facebook und Instagram), Google oder vergleichbaren Kanälen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, passende Interessenten, Kundenanfragen oder Bewerber auf das Angebot des Kunden aufmerksam zu machen und eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen. 3.4 Im Rahmen der Zusammenarbeit entwickelt Baumagnet die erforderlichen Inhalte, insbesondere Werbetexte, Bilder, Videos, Grafiken, Anzeigenkonzepte, Funnel-Strukturen und Landingpages unter Berücksichtigung der gemeinsam definierten Zielsetzung. 3.5 Eingehende Kontakte werden als Leads bezeichnet. Hierbei handelt es sich um Personen, die aufgrund einer Kampagne Interesse zeigen und ihre Kontaktdaten übermitteln. Je nach Zielsetzung können dies Kundenanfragen, Projektanfragen, Interessenten oder Bewerberkontakte sein. 3.6 Die Veröffentlichung und Betreuung von Social-Media-Inhalten, die Pflege von Unternehmensprofilen sowie Community-Management erfolgen nur, sofern diese Leistungen ausdrücklich individuell vereinbart wurden. 3.7 Sofern vereinbart, übernimmt Baumagnet eine Vorqualifizierung eingegangener Kontakte anhand der gemeinsam festgelegten Kriterien. Diese erfolgt auf Grundlage der vom Interessenten bereitgestellten Informationen. 3.8 Kampagnenstrategie, Zielgruppen, Zielregionen, Stellenprofile und Werbebudgets werden gemeinsam mit dem Kunden abgestimmt. Werbebudgets werden ausschließlich nach vorheriger Freigabe des Kunden eingesetzt. Wesentliche Änderungen erfolgen ebenfalls nach vorheriger Abstimmung. 3.9 Die Kosten für externe Werbeanzeigen sind nicht Bestandteil der Vergütung von Baumagnet und werden vom Kunden gesondert getragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 3.10 Baumagnet analysiert die Performance der Kampagnen regelmäßig und nimmt Optimierungen vor. Sofern kurzfristige Anpassungen erforderlich sind und keine Rückmeldung des Kunden erfolgt, ist Baumagnet berechtigt, Änderungen vorzunehmen, sofern diese der vereinbarten Zielsetzung dienen. 3.11 Digitale Werbekampagnen unterliegen technischen Lern- und Optimierungsphasen. Ergebnisse können insbesondere zu Beginn einer Kampagne schwanken. 3.12 Baumagnet übernimmt die professionelle Durchführung der vereinbarten Marketing- und Recruitingmaßnahmen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Anzahl an Leads, Bewerbungen, Einstellungen, Aufträgen oder Umsätzen, wird nicht garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.
3.13 Besondere Leistungszusagen oder Garantien, insbesondere hinsichtlich bestimmter Ergebnisse, Nachbesetzungen oder Erfolgszusagen, bestehen ausschließlich, sofern diese ausdrücklich individuell vereinbart wurden. 3.14 Der Erfolg der Maßnahmen hängt neben der Leistung von Baumagnet auch von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs ab. Hierzu gehören insbesondere Marktbedingungen, Wettbewerb, Angebot, Preise, Arbeitgeberattraktivität, Reaktionsgeschwindigkeit, Vertriebsprozesse und Entscheidungen des Kunden. 3.15 Baumagnet hat keinen Einfluss auf externe Plattformen, insbesondere technische Änderungen, Algorithmusanpassungen, Werberichtlinien, Sperrungen oder Einschränkungen. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt. 3.16 Baumagnet entscheidet über die fachliche Art und Weise der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen, sofern keine konkreten Vorgaben vereinbart wurden. 3.17 Baumagnet ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen geeignete Softwarelösungen, Technologien, KI-Systeme, Subunternehmer oder externe Spezialisten einzusetzen.
⸻ § 4 Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig, rechtzeitig und ordnungsgemäß zu erbringen. 4.2 Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Unternehmensdaten, Logos, Bild- und Videomaterialien, Zugangsdaten, Ansprechpartner sowie die rechtzeitige Prüfung und Freigabe von Konzepten, Kampagnen, Stellenprofilen, Werbeinhalten und sonstigen Materialien. 4.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, Baumagnet vollständige und wahrheitsgemäße Informationen über sein Unternehmen, seine Leistungen, Angebote, offenen Stellen, Anforderungen, Zielgruppen und sonstige für die Kampagne relevanten Rahmenbedingungen bereitzustellen. 4.4 Im Rahmen von Recruiting- oder Anfragekampagnen verpflichtet sich der Kunde, die übermittelten Kontakte innerhalb einer angemessenen Zeit eigenständig zu bearbeiten und notwendige Folgeprozesse wie Kontaktaufnahme, Bewerbungsgespräche, Angebotserstellung oder Vertragsabschlüsse eigenverantwortlich durchzuführen. 4.5 Unterlässt der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen oder verzögern sich Leistungen aufgrund fehlender Informationen, Freigaben, Zugänge oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände, verlängern sich vereinbarte Zeitpläne entsprechend. Der Vergütungsanspruch von Baumagnet bleibt hiervon unberührt. 4.6 Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien und Informationen frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen. Der Kunde stellt Baumagnet von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
4.7 Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass Termine für Foto- oder Videoproduktionen, Interviews, Abstimmungen oder erforderliche Inhalte durch den Kunden nicht rechtzeitig ermöglicht werden, verlängern vereinbarte Projektfristen entsprechend. ⸻
§ 5 Abnahme und Änderungen 5.1 Baumagnet erstellt Inhalte und Kampagnen nach bestem fachlichen Ermessen auf Grundlage der vereinbarten Strategie. Der Kunde erhält die Möglichkeit zur Prüfung und Freigabe. Änderungswünsche werden berücksichtigt, sofern diese im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind. 5.2 Baumagnet erstellt Inhalte und Kampagnen nach bestem fachlichen Ermessen auf Grundlage der vereinbarten Strategie, Zielsetzung und vom Kunden bereitgestellten Informationen. 5.3 Der Kunde erhält die Möglichkeit, erstellte Inhalte, Konzepte oder Kampagnen vor Veröffentlichung zu prüfen und freizugeben. 5.4 Änderungswünsche werden berücksichtigt, sofern diese im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind. Umfangreiche Änderungen, neue Konzepte, zusätzliche Varianten oder Anpassungen aufgrund nachträglich geänderter Anforderungen können gesondert vergütet werden. 5.5 Erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist nach Bereitstellung zur Prüfung keine Rückmeldung des Kunden, darf Baumagnet davon ausgehen, dass die weitere Projektbearbeitung auf Grundlage des aktuellen Standes erfolgen kann.

§ 6 Preise, Rechnung, Fälligkeit und Zahlung 6.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 6.2 Rechnungen werden dem Kunden in elektronischer Form übermittelt und sind, sofern nicht abweichend vereinbart, sofort zur Zahlung fällig. 6.3 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrags auf dem Konto von Baumagnet. 6.4 Baumagnet ist berechtigt, die Leistungserbringung erst nach Eingang vereinbarter Anzahlungen oder Vorauszahlungen zu beginnen. 6.5 Bei Zahlungsverzug ist Baumagnet berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen. 6.6 Im Falle von Rücklastschriften, insbesondere aufgrund mangelnder Kontodeckung, ist der Kunde verpflichtet, die dadurch entstandenen Kosten zu tragen und den offenen Betrag unverzüglich auszugleichen. ⸻ § 7 Vertragslaufzeit und Beendigung 7.1 Die Zusammenarbeit erfolgt projektbezogen für die jeweils individuell vereinbarte Laufzeit beziehungsweise den vereinbarten Leistungszeitraum gemäß Angebot oder individueller Vereinbarung. 7.2 Während der vereinbarten Projektlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die vereinbarte Projektvergütung bleibt auch bei einer vorzeitigen Beendigung oder Einstellung der Zusammenarbeit durch den Kunden geschuldet, sofern Baumagnet die Beendigung nicht zu vertreten hat. 7.3 Verzögert sich die Durchführung des Projekts aufgrund fehlender Mitwirkung, verspäteter Freigaben, fehlender Informationen oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände, verlängert sich der Leistungszeitraum entsprechend. Der Vergütungsanspruch von Baumagnet bleibt hiervon unberührt. 7.4 Nach Ablauf der vereinbarten Projektlaufzeit endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Vertragsverlängerung findet nicht statt. 7.5 Eine Fortsetzung, Erweiterung oder erneute Beauftragung kann jederzeit durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen Baumagnet und dem Kunden erfolgen. 7.6 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 7.7 Kündigungen und sonstige vertragsbezogene Erklärungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail). ⸻ § 8 Haftung 8.1 Baumagnet haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von Baumagnet auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. 8.3 Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. ⸻ § 9 Datenschutz 9.1 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Baumagnet die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG, einzuhalten. 9.2 Sofern erforderlich, werden die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen.
9.3 Werden im Rahmen von Kampagnen personenbezogene Daten von Interessenten, Kundenanfragen, Leads oder Bewerbern verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistung. Der Kunde ist nach Übergabe der Daten für die weitere Verarbeitung, Kontaktaufnahme und Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen verantwortlich. ⸻ § 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte 10.1 Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit durch Baumagnet erstellten Inhalte, insbesondere Bilder, Videos, Grafiken, Werbetexte und sonstige Medieninhalte, unterliegen dem Urheberrecht und den gesetzlichen Schutzrechten. 10.2 Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den final fertiggestellten und freigegebenen Inhalten ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Unternehmens-, Marketing-, Recruiting- und Kommunikationszwecke. 10.3 Der Kunde ist berechtigt, die final übergebenen Inhalte auf eigenen Webseiten, Social-Media-Kanälen, Werbeplattformen sowie sonstigen digitalen und analogen Kommunikationskanälen zu verwenden, zu veröffentlichen und zu vervielfältigen. 10.4 Nicht umfasst von der Rechteübertragung sind Rohdaten, unbearbeitetes Bild- und Videomaterial, offene Projektdateien, Templates, interne Arbeitsunterlagen, Konzepte, Strategien, Kampagnenstrukturen, Prozesse sowie von Baumagnet entwickelte Methoden und Systeme. Diese verbleiben ausschließlich bei Baumagnet. 10.5 Eine Weitergabe oder kommerzielle Verwertung der durch Baumagnet entwickelten Methoden, Templates, Strategien oder Systeme außerhalb des eigenen Unternehmens des Kunden ist nicht gestattet. 10.6 Baumagnet bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Erfahrungswerte, Methoden und Prozesse, die im Rahmen der Zusammenarbeit entstehen oder weiterentwickelt werden, auch für andere Kunden und Projekte einzusetzen. ⸻ § 11 Referenzwerbung
Baumagnet ist berechtigt, den Kunden nach erfolgreicher Zusammenarbeit als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigten Gründen widerspricht. ⸻ § 12 Schlussbestimmungen 12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. 12.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Baumagnet. 12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. ⸻
Stand: 29.03.2026
Baumagnet Consulting GmbH
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